Seit Anfang 2012 ist die Aufnahme von Kindern mit Behinderung und Beeinträchtigungen im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich in unserer Einrichtung möglich.
Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 SGB VIII). Diese Grundansprüche gelten natürlich auch für Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind und damit zu dem Personenkreis gehören, der nach dem § 53/54 SGB XII zudem ein Recht auf eine Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII hat
· der Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen für ein gleichberechtigtes Miteinander
· die Unterstützung und Förderung der Interessenvertretung behinderter Kinder und ihrer Angehörigen - Hilfe zur Selbsthilfe
· eine stärkenorientierte, individuelle Förderung
· die Förderung des gemeinsamen Spielens, Lernens und Lebens von behinderten und nichtbehinderten Kindern im elementaren Bereich
· die Förderung selbstbestimmter Lebensführung und die Teilhabe an der Gesellschaft
· die Förderung der Vernetzung von Informations-, Beratungs- und Hilfsangeboten für behinderte Menschen und ihre Angehörigen durch Beratungsgespräche vor Ort
Gemeinsam werden alle Kinder mit besonderem Förderbedarf in einer Regelgruppe betreut.
Um den behinderungsbedingten Mehraufwand aufzufangen und die spezielle Betreuung und Förderung jedes Kindes,das integrativ betreut wird, sicher zu stellen wurde eine Fachkraft für integrative und inklusive Pädagogik eingestellt. Sie unterstützt und fördert die Kinder mit Behinderung und Beeinträchtigungen im alltäglichen Gruppengeschehen, in Kleingruppen- und Einzelförderung.
In Hilfeplangesprächen, die alle sechs Monate durchgeführt werden und bei denen im optimalen Falle alle Personen teilnehmen die sich mit dem Kind befassen, wie Eltern, Erzieher, Therapeuten, etc., werden Fortschritte und Beobachtungen ausgetauscht, bereits gesteckte Ziele evaluiert und neue Ziele gesetzt.
Darüber hinaus finden alle drei Monate regelmäßige Elterngespräche statt, je nach Bedarf auch in kürzeren Zeitabschnitten. Die Elternarbeit beinhaltet unter anderem bei Bedarf die Begleitung der Eltern durch die Fachkraft zu verschiedenen Institutionen, wie Ärzten und Therapeuten.
Um das Kind ganzheitlich beobachten und fördern zu können ist der Austausch zwischen der integrativen Fachkraft und den Gruppenerziehern von großer Bedeutung.
Für unsere alltägliche Arbeit bedeutet das, dass die integrative Fachkraft regelmäßig an Vormittagen und Nachmittagen in der Gruppe, in der sich die Kinder mit besonderem Förderbedarf befinden, mitarbeitet.
Die integrative Fachkraft nimmt an den wöchentlich statt findenden Gruppenteamsitzungen und am regelmäßig stattfindenden großen Teams teil, um den fachlichen Austausch im Team zu gewährleisten und um wichtige Informationen über die Gruppe zu bekommen und selber wichtige Informationen über die Kinder den Gruppenerziehern mitzuteilen.
Seit Januar sind wir dabei ein gutes Netzwerk für unsere Kinder mit besonderem Förderbedarf aufzubauen.
Die Kooperation mit den Kinderärzten und der Frühförderstelle in Arnsberg empfinden wir als sehr positiv und werden diese weiter intensivieren.
Den Kontakt zu den verschiedenen Therapeuten werden wir als nächstes anvisieren, damit auch Therapien in unserer Einrichtung einen Raum finden
und der regelmäßige Austausch zwischen Therapeuten und integrativer Fachkraft zur positiven Entwicklung der Kinder beitragen können.